Kostenrückerstattung

Hat man sein Studium abgeschlossen, geht die Jobsuche los. Und häufig hört man von den Absolventen Sätze wie: „Warum sollte ich mich den arbeitslos melden? Die können mir ja doch nicht helfen.“ Gemeint ist die Agentur für Arbeit, und ob das so richtig ist, sei dahingestellt. Aber zumindest greift einem die Agentur bei vielen Kosten rund um Bewerbungen unter die Arme. Man muss aber generell zuerst arbeitslos gemeldet sein und den Antrag gestellt haben, bevor man Geld erwarten kann, denn im Nachhinein funktioniert das nicht mehr.

Was man aber unbedingt wissen muss: Die Agentur für Arbeit ist keinesfalls zu finanziellen Leistungen verpflichtet, sondern die Sachbearbeiter können frei entscheiden, wer Geld bekommt. Dabei hat der Antragsteller keinen rechtlichen Anspruch auf Rückerstattungen. Für folgende Kostenfaktoren kann man einen Antrag auf Rückerstattung stellen:

Bewerbungskosten

Wenn man wenig Geld zur Verfügung hat, merkt man erst, wie teuer Bewerbungen sind, denn dazu gehören professionelle Fotos, Mappen, Porto und einiges mehr. Aber die Agentur für Arbeit erstattet fünf Euro pro Bewerbung, maximal 260 € pro Jahr. Dafür gibt es bei Antragstellung (im Vorfeld!) ein Formular, in dem man Unternehmen und Bewerbungsdatum einträgt; zum Schluss gibt es dann das Geld komplett zurück.

Übrigens bietet die Agentur kostenlose Bewerbungstrainings an, in denen man sich wertvolle Tipps für Vorstellungsgespräche und Assessment Center holen kann. Man sollte sich aber bereits vorher erkundigen, ob das jeweilige Training für Akademiker geeignet ist.

Reisekosten

Wer für ein Bewerbungsgespräch quer durchs Land reisen muss und das nicht vom einladenden Unternehmen erstattet bekommt, übernimmt die Agentur die Reisekosten. Dafür muss der Bewerber im Vorfeld einen Antrag stellen und kann die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel zurück bekommen, solange diese für die niedrigste Klasse gelten und auch alle eventuellen Ermäßigungen berücksichtigt worden sind.

Die Agentur stellt eine Bahnfahrkarte direkt vor Ort aus, falls man keine Bahncard nutzen kann. Für Autofahrer gibt es 20 Cent pro Kilometer, allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 260 Euro. Unter bestimmten Umständen können auch die Kosten für eine Übernachtung erstattet werden.

Umzugskosten

Hat man endlich einen neuen Job gefunden und muss deshalb in eine neue Stadt ziehen, gibt es eine Trennungskostenbeihilfe bis zu 260 Euro bei doppelter Haushaltsführung oder bis zu 4.500 € als Umzugskostenbeihilfe.

Weiterbildungskosten

Es gibt einen sogenannten Bildungsgutschein, mit dem die Agentur für Arbeit Weiterbildungskosten übernimmt. Dafür wird allerdings vorausgesetzt, dass der Kurs zertifiziert ist und die Jobaussichten für den Arbeitslosen erheblich verbessert. Im Gutschein enthalten sind die Kosten für den Lehrgang plus eventuell Übernachtung und Verpflegung vor Ort.