Sozialhilfe

Wer kann Sozialhilfe in Anspruch nehmen?

Seit dem 1. Januar 2005 sind Sozialhilfe  und Arbeitslosengeld zusammengefasst und nennen sich jetzt Arbeitslosengeld II. Um es direkt vorweg zu nehmen: Generell haben Studenten keinerlei Anspruch auf Arbeitslosengeld II, das im Volksmund auch „Hartz IV“ genannt wird. Um den studentischen Lebensunterhalt zu sichern, ist lediglich das BAföG vorgesehen, das ja in der Regel auch ausreichen dürfte.

Aber wie bei jedem Gesetz gibt es auch hier einige Ausnahmen und andere Möglichkeiten der Finanzierung. Wer zum Beispiel als Student noch bei den Eltern oder in einer Wohnung der Eltern wohnt, dem werden in der Regel etwa 44 Euro Mietbedarf gewährt. Das klappt aber nicht, wenn man kein BAföG bekommt, weil man selber oder die Eltern genug verdienen oder Vermögenvorhanden ist. Wer alleine wohnt, kein Arbeitslosengeld II bezieht und keinen Anspruch mehr auf BAföG hat, kann Wohngeld beantragen, das allerdings nur für „angemessenen“ Wohnraum gewährt wird.

Auch schwangere und behinderte Studenten können Zuschüsse bekommen. Schwangere haben einen sogenannten „schwangerschaftsbedingten Mehrbedarf“, das heißt, dass sie einen einmaligen Zuschuss zur Erstausstattung fürs Kind und für die eigene Schwangerschaftskleidung beantragen können. Für Behinderte, die ihren Studienalltag nicht ohne die Hilfe einer Pflegeperson bewältigen können, gibt es ebenfalls Unterstützung vom Staat im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte. Aber generell gilt: Diese Arten der Beihilfe werden nur bei geringem Einkommen gezahlt.

Wer krank wird und länger als drei Monate nicht studieren kann, hat keinen Anspruch mehr auf BAföG. In diesem Fall ist es sinnvoll, sich beurlauben zu lassen und staatliche Förderung zu beantragen. Bei Arbeitsunfähigkeit erhält man Leistungen nach dem SGB XII, die sogenannte Sozialhilfe. Sie besteht aus diversen Hilfen, unter anderem zum Lebensunterhalt und zur Grundsicherung im Alter, falls man dauerhaft nicht arbeiten kann.

Bei einer normalen Beurlaubung vom Studium hat man relativ gute Chancen, Arbeitslosengeld II zu bekommen, da man ja in dieser Zeit kein Student ist. Um Arbeitslosengeld II zu bekommen, muss man grundsätzlich arbeitsfähig sein und immer auf die Vermögens- und Einkommensgrenzen achten, denn die Kontrollen sind streng, und man möchte den ganzen Aufwand für die Beantragung ja nicht umsonst betreiben.

Weitere Informationen findet ihr auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.