Steuervorteile

Die meisten Studenten haben kein Einkommen oder verdienen so wenig, dass sie keine Steuererklärung abgeben müssen. Dennoch können sie bereits während des Studiums viele Ausgaben geltend machen, was aber die wenigsten wissen. Diese Aufwendungen wirken sich teilweise sogar positiv auf vergangene oder kommende Jahre aus.

Sonderausgaben und Werbungskosten

Zunächst muss man den Unterschied zwischen Sonderausgaben und Werbungskosten kennen: Zu den Sonderausgaben gehören die Kosten für eine berufliche Ausbildung, also beispielsweise das Erststudium, und sie können bis zu einem Betrag von höchstens 6.000 € im Jahr abgesetzt werden. Man muss aber auch wissen, dass man Sonderausgaben nicht auf andere Kalenderjahre übertragen und nur dann geltend machen kann, wenn im Gegenzug gezahlte Lohnsteuern und somit steuerpflichtiges Einkommen vorhanden sind.

Als Werbungskosten gelten dagegen alle Ausgaben, die dazu beitragen, Einnahmen zu erlangen, zu sichern und zu erhalten. Hier gibt es keine Obergrenze für den Betrag. Das bezieht sich auf Fortbildungskosten wie zum Beispiel auf eine Promotion, eine Dissertation, ein Aufbaustudium oder ein Zweitstudium.

Absolviert man sein Erststudium aber im Rahmen einer Ausbildung wie zum Beispiel beim berufsbegleitenden Studium, kann man die Aufwendungen statt als Sonderausgaben als Werbungskosten deklarieren. In manchen Fällen kann auch ein Masterstudiengang dazu zählen, bei dem vorhandene Kenntnisse aufgefrischt und ergänzt werden.

Ein wichtiges Kriterium ist der direkte, nachweisbare Zusammenhang zwischen Studium und der späteren beruflichen Tätigkeit. Auf diese Weise können die Werbungskosten bereits im Voraus als entstandene Aufwendungen im Hinblick auf ein zukünftiges Dienstverhältnis berücksichtigt werden, ohne dass man bereits Lohnsteuer gezahlt hat. Das Steuerrecht behandelt solche vorweggenommen Werbungskosten als negative Einkünfte, so dass sie ein Jahr zurückgetragen werden können.

Falls man in dem Jahr Steuern gezahlt hat, bekommt man im Idealfall eine nachträgliche Rückerstattung. Sollte man aber auch in dem Jahr keine Einkommenssteuer gezahlt haben, werden die Werbungskosten in kommende Jahre vorgetragen und in Zukunft geltend gemacht.

Zu den Aufwendungen, die im Rahmen der Werbungskosten steuerlich absetzbar sind, zählen zum Beispiel Semestergebühren, Arbeitsmittel, Fachliteratur, Telefonkosten, Kopierkosten, Fahrtkosten zur Uni oder zur Bibliothek, Sprachkurse und einiges mehr. Am besten wendet man sich an einen Profi, der genau bestimmen kann, wie man im Einzelfall als Student Steuervorteile erlangt.