Krankenversicherung

Für jede Studentin und jeden Studenten besteht eine Krankenversicherungspflicht. Ohne eine Versicherungsbescheinigung ist es nicht möglich sich bei einer Hochschule einzuschreiben.

Seid ihr in der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse eurer Eltern mit versichert, so könnt ihr dort versichert bleiben bis zu eurem 25. Lebensjahr.

Dienste wie der freiwillige Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst verlängern die Altersgrenze um die Zeit, die ihr diesen Dienst  ausgeführt habt (§ 10 des Sozialgesetzbuchs - Fünftes Buch (SGB V)).

Ab dem 20. Lebensjahr müsst ihr euch dann zwischen einer studentischen gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten entscheiden.

Ab dem 30. Lebensjahr endet die studentisch gesetzliche Krankenversicherung und ihr müsst euch entweder gesetzlich oder privat krankenversichern.

Die studentische Krankenversicherung kann jedoch bei gewissen Ausnahmen, wie z.B. bei Geburt oder Betreuung eines Kindes verlängert werden. Fragt am besten direkt bei eurer Versicherung nach, falls ihr meint, euch betrifft eine Sonderregelung.

Aufgepasst! Wer mehr als 20 Stunden die Woche arbeitet, hat keinen Anspruch mehr auf die studentische Krankenversicherung und muss sich bei höheren Beiträgen wie ein normaler Arbeitnehmer versichern. Dieser Fall trifft auch ein wenn ihr mehr als 395 € im Monat verdient oder mehr als nur einer geringfügigen Beschäftigung (450 € Job) nachgeht (§ 10 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V).

Privatversicherte Bewerber

Wer vor Studienbeginn bereits privat versichert war, kann sich in den ersten 3 Monaten nach der Immatrikulation für eine private oder gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Gezahlt wir ein Beitrag speziell für Studenten. Die Entscheidung ist einmalig und gilt für das gesamte Studium.

Weitere Informationen und Angebote findest du auf den Seiten der Krankenkassen:

AOK
BARMER GEK
DAK
Deutsche BKK
Techniker Krankenkasse
Hallesche