Studieren mit Kind

Nach der jüngsten Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (DSW, Berlin) geht hervor, dass ca. 7 % der eingeschriebenen Studenten, also etwa 120.000 Mütter und Väter mindestens ein Kind haben.

Ob Wunschkind oder „Unfall“. Eine Schwangerschaft während des Studiums bereitet oft scheinbar unlösbare Probleme. Darum ist es dringend erforderlich, sich ausführlich zu informieren, um das Studium weiterhin zu ermöglichen.

Allerdings ist dies auch mit vielen Details verbunden, denn neben Hausarbeiten, Vorlesungen, Bibliotheksbesuchen und den studientypischen Abläufen, kommen finanzielle Planung, Beratungsgespräche, Vorsorgeuntersuchungen, Klinikwahl, Geburtsvorbereitungskurse, Babyerstausstattung usw. hinzu, was zeit- und geldraubend ist. Bei vielen jungen Müttern und Eltern besteht deshalb nicht selten die Gefahr, dass die universitäre Ausbildung neben einer Schwanger- oder Mutterschaft einen unzureichenden Stellenwert einnimmt, da ein Spagat zwischen Kind und Studium zu belastend werden kann.

Finanzielle Unterstützung

Auch wenn durch die Ablösung der Sozialhilfe durch das Arbeitslosengeld II und dem damit verbundenen Ausfall des Anspruchs auf Leistungen während einer Beurlaubung wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Situation für betroffene Studierende nicht gerade verbessert wurde, gibt es jedoch noch andere staatliche Hilfen: Entbindungsgeld für joblose Studierende, Mutterschaftsgeld für jobbende Studierende, eventuell Sozialhilfe, Erziehungsgeld bei Selbstversorgung des Kindes und einer Arbeitszeit von weniger als 19 Stunden pro Woche, Härtefonds oder Darlehenskassen. Auskunft über die verschiedenen Möglichkeiten erteilen die Studentenwerke.

Ihr solltet euch auf jeden Fall einen Besuch bei einer Beratungsstelle bescheinigen lassen, denn davon können einige finanzielle Unterstützungen abhängig sein.

Urlaubssemester

Falls die Fortführung des Studiums eine zu hohe Belastung darstellt, ist es möglich, ein Urlaubssemester, allerdings ohne BaföG-Leistungen, in Anspruch zu nehmen (s. finanzielle Unterstützung nach SGB II, XII etc). Hierfür muss eine ärztliche Bescheinigung der Schwangerschaft mit voraussichtlichem Geburtstermin bzw. die Geburtsurkunde des Kindes beim Studentenwerk vorgelegt werden. Eine Exmatrikulation ist insbesondere in Numerus Clausus Studiengängen nicht empfehlenswert, da der Studienplatz dadurch verloren würde.

Kinderbetreuung

Auch die im Anschluss an die Schwangerschaft notwendige Kinderbetreuung stellt ein Problem dar, denn nur wenige Hochschulen bzw. die Studentenwerke verfügen über ausreichende Kinderbetreuungsmöglichkeiten, besonders für Kinder unter drei Jahren.

Möglichkeiten zur Unterbringung der Kinder sind städtische Kindereinrichtungen vom Jugendamt, kirchliche Einrichtungen, Elterninitiativen oder Krabbelgruppen. Eine weitere Möglichkeit ist die Anstellung einer Tagesmutter. Adressen hierzu erhaltet ihr von Pro Familia, Jugendämtern oder in kirchlichen Familienbildungsstätten. Auch im Internet finden sich viele verschiedene Anbieter von Vermittlungsplattformen für private Kinderbetreuung, wie beispielsweise HalloBabysitter.de.

Familiengerechte Hochschule

Mittlerweile haben viele Hochschulen das Zertifikat "Familiengerechte Hochschule" erworben, das vom Familienministerium unterstützt wird. Das bedeutet, dass es an diesen Hochschulen spezielle Angebote und Services für Studierende mit Kind gibt, und einige werben auch mit dem Zertifikatslogo.