NC-Werte
Semester | Note | WS | WS | Note |
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WS 2014/15
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Bachelorabsolventen. Bevorzugt im Themengebiet Bauingenieurwesen sowie Umweltingenieurwesen.
- allgemeine Hochschulzugangsberechtigung
- sechswöchiges Vorpraktikum
Es
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Bauingenieure planen und errichten unter anderem Wohn- und Geschäftshäuser, Straßen, Brücken, Gleisanlagen und Tunnel. Umweltingenieure entwickeln zum Beispiel Anlagen zur Abwasserreinigung und Abwasserableitung, zur ökologischen Wasserbewirtschaftung, zum Recycling und zur Verwertung, erstellen effiziente und ökologische Energiekonzepte und setzen entsprechende Anlagen in Gebäuden und Bauwerken um und sie sind bei Umweltverträglichkeitsprüfungen eingeschaltet.
Beide Ingenieurdisziplinen arbeiten in der Praxis Hand in Hand. Beim Bauen hat der technische Fortschritt, besonders im Hinblick auf den Klima- und Umweltschutz, das Arbeitsfeld erheblich erweitert, so dass der Umweltschutz stets ein wichtiger Aspekt bei der Planung ist.
Ziel des Masterstudiums ist die Befähigung zur selbstständigen, kreativen und verantwortlichen Anwendung vertiefter wissenschaftlicher und interdisziplinärer Kenntnisse, Fertigkeiten und Methoden auf dem Gebiet des Bau- und Umweltingenieurwesens. Absolventinnen und Absolventen sollen in der Lage sein, anspruchsvolle Ingenieurtätigkeiten in der Planung, Konstruktion und Ausführung von Projekten des Bau- und Umweltingenieurwesens eigenverantwortlich auszuüben.
Sie verfügen dazu über ein breites und fundiertes mathematisch-naturwissenschaftliches Grundlagenwissen und sind befähigt auch komplexe, fachübergreifende Aufgabenstellungen rasch einer fachgerechten Lösung zuzuführen. In den Bereichen ihrer vertieften Fachkompetenz können ihnen auch schwierige Tätigkeiten ohne längere Einarbeitungszeit verantwortlich übertragen werden.
Mögliche Tätigkeitsfelder der Absolventinnen und Absolventen sind Ingenieur- und Planungsbüros, staatliche und kommunale Verwaltungen, Industrie- und Handelsunternehmen (insbesondere aus der Bau-, Umwelt-, Energie-, Wasser-, und Wohnungswirtschaft) sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen.