Agrarwirtschaft
an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen

Neckarsteige 6-10, 72622 Nürtingen, Baden-Württemberg

Der Agrarsektor stellt schon seit Anbeginn der Zeit einen essentiellen Teil unserer Gesellschaft dar. Durch die langfristige Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln und den fortschreitenden Klimawandel gewinnt die Agrarwirtschaft zunehmend an Bedeutung und darf keineswegs unterschätzt werden. Jahr für Jahr steht die Landwirtschaft vor neuen globalen Herausforderungen, die sie mit viel Geschick und Innovation lösen.

An der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen erwartet den Studierenden der Agrarwirtschaft ein spannendes, aber auch anspruchsvolles Studium mit vielen lehrreichen Exkursionen und praxisbezogenen Vorlesungen. Unsere zwei Lehr- und Versuchsbetriebe und das Technik-Institut stehen den Studierenden hierfür zur Verfügung, wo nicht nur verschiedene Feldversuche zu Forschungszwecken angelegt sind, sondern auch Stallbautechniken und diverse Baumaschinen als Anschauungsobjekt dienen.

Abschluss:
Bachelor
Semester:
7
Startsemester:
nur Wintersemester
Studienform:
Vollzeitstudium
Sachgebiet:
Agrarwirtschaft
Weitere Informationen
zum Studiengang
Fachbereich
Agrar- und Forstwissenschaften
Schwerpunkt

Ökonomie, Pferdewirtschaft, Pflanzenproduktion, Tierhaltung, Agrarökonomie, Agrarmanagement

Akkreditierung
Ja
Relevanz Lehramt
Hauptunterrichtssprache
Deutsch
Besonderheiten
Praxissemester
Zulassungsmodus
örtliche Zulassungsbeschränkung
Zulassungsvoraussetzung

Für den Studiengang ist eine Vorpraxis (Praktikum) im Umfang von mindestens 12 Wochen im landwirtschaftlichen Bereich erforderlich. Praktika unter 4 Wochen können nicht als Vorpraxis anerkannt werden. Mindestens 8 Wochen Praxis müssen bis zum Vorlesungsbeginn des ersten Semesters abgeleistet sein (Achtung: Prüfungsvoraussetzung). Der Nachweis muss bis spätestens 31. Oktober (1. Semester) beim Praktikantenamt eingereicht werden. Die Vorpraxis muss spätestens mit Beginn des Vertiefungsstudiums abgeschlossen sein. Der Nachweis muss bis spätestens 28. Februar (3. Semester) beim Praktikantenamt eingereicht werden.

Das Praktikum kann auf landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieben (vorzugsweise anerkannten Ausbildungsbetrieben) abgeleistet werden. Die Praktikumsstelle soll nach Geschäftsumfang, Personalausstattung und Organisationsstruktur in der Lage sein, eine qualifizierte Ausbildung zu gewährleisten; möglichst mit einer zur Ausbildung befähigten Person. Ein absolviertes Praktikum ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen. Diese muss Angaben zum Betrieb, den Zeitraum des Praktikums und die Tätigkeitsbereiche des Praktikanten / der Praktikantin enthalten.

Anstelle eines Praktikums können als Vorpraxis anerkannt werden:

Eine abgeschlossene Ausbildung in den folgenden Berufen: Landwirt / Landwirtin, / Tierwirt / Tierwirtin, Pferdewirt / Pferdewirtin, Fachkraft Agrarservice, Winzer / Winzerin, Gärtner / Gärtnerin, Forstwirt / Forstwirtin, Landmaschinenmechaniker/in, Kaufmann im Agrarhandel / Kauffrau im Agrarhandel, Landwirtschaftlich-technischer Assistent/in (LTA), Staatlich geprüfter technischer Assistent für Agrar- und Umweltanalytik / Staatlich geprüfte technische Assistentin für Agrar- und Umweltanalytik sowie ein mit Prüfung abgeschlossenes einjähriges landwirtschaftliches Praktikum (Praktikantenprüfung) oder die mehrjährige, regelmäßige Tätigkeit im elterlichen landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieb.

Kontakt
Telefon: 07022/201-0
E-Mail: info@hfwu.de
Web: www.hfwu.de/aw
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