Soziale Arbeit
an der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen

Ernst-Boehe-Str. 4, 67059 Ludwigshafen, Rheinland-Pfalz
Abschluss:
Master
Semester:
3
Startsemester:
nur Sommersemester
Weitere Informationen
zum Studiengang
Fachbereich
Gesellschafts- und Sozialwissenschaften
Schwerpunkt

Angewandte Praxisforschung, Theorien zu Sozialer Arbeit, zu Alltag und Subjekt und zu gesellschaftlichen Bedingungen und Wechselwirkungen

Akkreditierung
Ja
Relevanz Lehramt
Hauptunterrichtssprache
Deutsch
Zielgruppe

Absolvent_innen von Bachelor- und Diplomstudiengängen der Fachrichtung "Soziale Arbeit"

Zulassungsmodus
örtliche Zulassungsbeschränkung
Zulassungsvoraussetzung
  • Der konsekutive Studiengang ‚Soziale Arbeit, Master of Arts‘ setzt einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem Studiengang der Fachrichtung ‚Soziale Arbeit‘ (Bachelor of Arts; Diplom) an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland oder einen solchen Abschluss an einer ausländischen Hochschule, für den in der Regel 210 ECTS-Punkte nachzuweisen sind, voraus.
  • In begründeten Ausnahmefällen können auch Bewerberinnen/ Bewerber zugelassen werden, die über einen grundständigen Studienabschluss mit weniger als 210 ECTS-Punkten verfügen. In diesem Fall entscheidet der Prüfungsausschuss über die Zugangsberechtigung und über die Bedingungen der Einschreibung. In der Regel müssen Bewerberinnen und Bewerber bis zur Anmeldung der Master-Thesis die fehlenden ECTS-Punkte durch den Nachweis einschlägiger Praxis und/ oder das Absolvieren zusätzlicher Module erwerben.
  • Gemäß den Bestimmungen der Allgemeinen Prüfungsordnung (§2 Abs. 3) können auch Bewerberinnen/ Bewerber zugelassen werden, die noch nicht über einen grundständigen Studienabschluss verfügen, aber die Gewähr dafür bieten, den Abschluss innerhalb eines Semesters nach Einschreibung in den Studiengang ‚Soziale Arbeit, Master of Arts‘ zu erwerben (die Anzahl der noch offenen Leistungen darf 30 ECTS-Punkte nicht überschreiten). In diesem Fall müssen die Bewerberinnen/ Bewerber zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisen, dass sie die Abschlussarbeit des grundständigen Studiengangs bereits angemeldet haben.

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