Jugendhilfe - Konzeptionsentwicklung und Organisationsgestaltung (Master)
an der FH Münster

Hüfferstraße 27, 48149 Münster, Nordrhein-Westfalen

Die FH Münster ist eine der größten Fachhochschulen in der Region. Innerhalb unserer Schwerpunkte Gestaltung, Gesundheit und Soziales, Ingenieurwesen sowie Wirtschaft können Studieninteressierte aus einer Vielzahl von Studiengängen wählen. Eine Gemeinsamkeit haben alle unsere Angebote: Das Wissen auch anwenden zu können, steht im Vordergrund. Praxisphasen und Projektarbeiten garantieren zudem, dass die Studierenden bei uns eine gute Basis für den erfolgreichen Start ins Berufsleben bekommen.

 

Abschluss:
Master
Semester:
4
Startsemester:
nur Wintersemester
Weitere Informationen
zum Studiengang
Fachbereich
Gesellschafts- und Sozialwissenschaften
Schwerpunkt

Konzeptionsentwicklung, Organisationsgestaltung und Kooperationsmanagement sind die drei Kernkompetenzen, die Sie in unserem Studiengang entwickeln. Nach Abschluss des Studiums sind Sie in der Lage, leistungsfähige Konzepte der Jugendhilfe zu erarbeiten und weiterzuentwickeln. Weiterhin gestalten Sie angemessene Organisationsformen und Prozesse zur Umsetzung dieser Konzepte mithilfe wissenschaftlicher Methoden. Die Prozesse gestalten Sie sozialraum- und lebensweltorientiert, indem Sie Institutionen außerhalb der Jugendhilfe kooperativ zusammenführen.

Akkreditierung
Ja
Relevanz Lehramt
Zielgruppe

Das Studienangebot richtet sich an Absolventen der Studiengänge Sozialarbeit und Sozialpädagogik oder vergleichbarer Disziplinen, die Ihr Profil durch die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit zentralen Themenstellungen des Fachgebiets schärfen wollen.

Zulassungsvoraussetzung

Erster Hochschulabschluss:
Ein anerkannter berufsqualifizierender Hochschulabschluss (mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern) aus dem Bereich der sozialwissenschaftlichen Fachrichtungen mit einer Gesamtnote von mindestens „gut“ (2,3).

Von dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses aus dem Bereich der sozialwissenschaftlichen Fachrichtungen kann ausnahmsweise dann abgesehen werden, wenn ein einschlägiger Studienschwerpunkt oder eine besonders ausgezeichnete einschlägige Abschlussarbeit des ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums oder eine qualifizierte mehrjährige einschlägige Berufserfahrung nachgewiesen wird. Die insoweit erforderlichen Feststellungen trifft der Fachbereich.

Eignungsprüfung:
Informationen und Anmeldung zum Auswahlverfahren finden Sie auf der Homepage des Studiengangs.

Kontakt
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