Energie-, Gebäude- und Umwelttechnik (Master)
an der FH Münster

Hüfferstraße 27, 48149 Münster, Nordrhein-Westfalen

Die FH Münster ist eine der größten Fachhochschulen in der Region. Innerhalb unserer Schwerpunkte Gestaltung, Gesundheit und Soziales, Ingenieurwesen sowie Wirtschaft können Studieninteressierte aus einer Vielzahl von Studiengängen wählen. Eine Gemeinsamkeit haben alle unsere Angebote: Das Wissen auch anwenden zu können, steht im Vordergrund. Praxisphasen und Projektarbeiten garantieren zudem, dass die Studierenden bei uns eine gute Basis für den erfolgreichen Start ins Berufsleben bekommen.

 

Abschluss:
Master
Semester:
4
Startsemester:
Winter- und Sommersemester
Weitere Informationen
zum Studiengang
Fachbereich
Ingenieurwissenschaften
Schwerpunkt

In unserem Masterstudiengang vertiefen Sie Ihre technischen Kenntnisse in der Energie-, Gebäude- und Umwelttechnik. Kompetenzentwicklung verstehen wir als fachübergreifende Aufgabe: Neben Fachkompetenzen trainieren Sie in unserem Studiengang auch Ihre sozialen Kompetenzen.

Akkreditierung
Ja
Relevanz Lehramt
Hauptunterrichtssprache
Deutsch
Zielgruppe

Der sich wandelnde Energiemarkt, die weiter steigende Bedeutung von Umwelttechnologien und der hohe Energieverbrauch von Gebäuden – das sind einige der Herausforderungen für Experten der Energie-, Gebäude- und Umwelttechnik. In unserem Studiengang vertiefen Sie Ihr Wissen zielgenau.

Zulassungsvoraussetzung

Erster Hochschulabschluss:
Voraussetzung für die Aufnahme oder Fortsetzung des Studiums ist ein Hochschulabschluss in einem technischen, ingenieurwissenschaftlichen oder überwiegend ingenieurwissenschaftlichen Studiengang aus dem Bereich der Energie-, Gebäude und Umwelttechnik oder artverwandten Gebieten mit einer Gesamtnote von mindestens „gut“ (2,5). Der qualifizierte Abschluss kann ausnahmsweise auch nachgewiesen werden durch besonders qualifizierte Leistungen in der beruflichen Tätigkeit nach dem ersten Hochschulabschluss. Die erforderlichen Feststellungen trifft der Prüfungsausschuss.


Berufstätigkeit:
Nachweis einer praktischen Tätigkeit von mindestens 12 Wochen Dauer. Eine einschlägige und gleichlange Praxisphase im Studium zum ersten Hochschulabschluss wird anerkannt, wenn sie in der zweiten Hälfte des Studiums absolviert wurde. Ebenso kann die Dauer einer anwendungsbezogenen Abschlussarbeit angerechnet werden.
Die Praxisphase ist vor Aufnahme des Studiums abzuleisten und bei der Einschreibung nachzuweisen.

Kontakt
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