Bildung im Gesundheitswesen - Berufliche Fachrichtung Therapie
an der FH Münster

Hüfferstraße 27, 48149 Münster, Nordrhein-Westfalen

Die FH Münster ist eine der größten Fachhochschulen in der Region. Innerhalb unserer Schwerpunkte Gestaltung, Gesundheit und Soziales, Ingenieurwesen sowie Wirtschaft können Studieninteressierte aus einer Vielzahl von Studiengängen wählen. Eine Gemeinsamkeit haben alle unsere Angebote: Das Wissen auch anwenden zu können, steht im Vordergrund. Praxisphasen und Projektarbeiten garantieren zudem, dass die Studierenden bei uns eine gute Basis für den erfolgreichen Start ins Berufsleben bekommen.

 

Abschluss:
Master
Semester:
4
Startsemester:
nur Wintersemester
Weitere Informationen
zum Studiengang
Fachbereich
Gesellschafts- und Sozialwissenschaften
Schwerpunkt

Mit dem Masterstudiengang Bildung im Gesundheitswesen, Fachrichtung Therapie, bietet der Fachbereich Gesundheit die für diese Aufgabe notwendige akademische Ausbildung. Sie sind in der Lage, dem Therapiepersonal die notwendigen fachlichen und persönlichen Kompetenzen für das komplexe Aufgabenfeld der professionellen Therapie zu vermitteln. Der Masterabschluss eröffnet Perspektiven zur weiterführenden akademischen Qualifizierung für wissenschaftliche Forschungsfelder im nationalen und internationalen Bildungsraum.

Akkreditierung
Ja
Relevanz Lehramt
Zielgruppe

Therapieberufe werden zunehmend anspruchsvoller. Erschwerte Bedingungen in der Praxis, ein sich wandelndes Umfeld und Veränderungen im Gesundheitswesen stellen das Therapiepersonal vor immer größere Herausforderungen. Dementsprechend wächst die Bedeutung der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Therapiefachkräfte – und damit der Bedarf an qualifizierten Therapie-Lehrenden. Unser Masterstudiengang Bildung im Gesundheitswesen – Fachrichtung Therapie bereitet Sie optimal auf diese berufspädagogische Arbeit vor.

Zulassungsvoraussetzung

Erster Hochschulabschluss:
in der Pädagogik der Therapieberufe, der Therapiewissenschaft oder einer artverwandten Fachrichtung mit einer Note von mindestens 2,5.

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