Duale Hochschule Schleswig-Holstein (DHSH) in Kiel

Hans-Detlev-Prien-Straße 10, 24106 Kiel, Schleswig-Holstein

Zeig dir, was in dir steckt - mit einem dualen Studium an der DHSH! Die Duale Hochschule Schleswig-Holstein (DHSH) ist eine staatlich anerkannte Hochschule für angewandte Wissenschaften in Trägerschaft der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein. An den Standorten Kiel, Lübeck und Flensburg bietet die DHSH die dualen und praxisorientierten Bachelor-Studiengänge Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik an. Die Bachelorstudiengänge Angewandte Informatik und Soziale Arbeit, sowie der Masterstudiengang Digital Business & Innovation werden in Kiel angeboten.

Dual heißt: Während des dreijährigen Studiums wechseln sich die Theoriephasen an der DHSH und mit den Praxisphasen in einem Unternehmen ab.

Dafür arbeitet die DHSH mit einem großen Netzwerk von Kooperationsunternehmen in Schleswig-Holstein und darüber hinaus zusammen. Unter www.dhsh.de/partnerfirmen sind alle auf einen Blick zu finden. So vielfältig wie die Partnerunternehmen ist auch die Auswahl an Branchenschwerpunkten: Handel, Industrie, Dienstleistungen, Banken & Sparkassen, Tourismus oder Steuerberatung.

Für alle, die nach dem Bachelor noch ihren Master machen möchten, aber schon mit beiden Beinen im Berufsleben stehen, bietet der Standort in Kiel den berufsbegleitenden Masterstudiengang Digital Business & Innovation an.

Du hast Lust zu studieren und gleichzeitig ins Berufsleben einzusteigen? Dafür gibt es einige gute Gründe, die für ein Studium an der DHSH sprechen:

• Dein Ausbildungsbetrieb zahlt dir ein Gehalt –
• Moderne Hochschule, kleine Lerngruppen, enger Kontakt zu den Professoren: So lernst du leicht.
• In den drei Jahren an der DHSH kannst du einen Bachelor- Abschluss, einen kaufmännischen Berufsabschluss und die Ausbildereignung erlangen.
• Du hast beste Karrierechancen in deinem Unternehmen, bist optimal gewappnet für den Arbeitsmarkt – oder du setzt noch einen Master obendrauf.

Hochschultyp:
Sonstige
Trägerschaft:
privat
Promotionsrecht:
Nein
Habilitationsrecht:
Nein