Leistungsanerkennung

Studenten, die ins Ausland gehen, wollen in der Regel keine Zeit verlieren und sich die dort erbrachten Studienleistungen an der Heimatuniversität anrechnen lassen, um nahtlos weiter studieren zu können. Doch das gestaltet sich oft relativ schwierig.

Seit die Lissabon Konvention von 1999, die eine gegenseitige Anerkennung von Studienleistungen im europäischen Raum vereinfachen soll, Ende 2007 in Deutschland endlich ratifiziert worden ist, hat sich das System der Anrechnung etwas verbessert. Auch die Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge ist ein Schritt in die entsprechende Richtung.

Bisher werden laut einer Studie des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes (DAAD) lediglich 41 % aller im Ausland erbrachten Studienleistungen in Deutschland anerkannt. Mittlerweile gibt es zwischen deutschen und ausländischen Universitäten häufig den Abschluss sogenannter „learning agreements“, die eine klare Absprache bezüglich der Anrechenbarkeit erbrachter Studienleistungen beinhalten. Für Erasmus-Stipendien sind diese Absprachen sogar verpflichtend.

Außerdem existiert das European Credit Transfer System (ECTS), das die Studienleistungen mit Hilfe eines Kreditpunktesystems in verschiedenen Ländern vergleichbar machen soll. Darüber hinaus fordert die Lissabon Konvention eine größere Transparenz der Inhalte der Lehrveranstaltungen.

Eine weitere wichtige Änderung dank der Lissabon Konvention ist die Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass jetzt nicht mehr die Studierenden beweisen müssen, dass erbrachte Leistungen gleichwertig sind, sondern dass die Hochschulen sich rechtfertigen müssen, warum sie eine Leistung nicht anerkennen wollen. Eine Anrechenbarkeit ist prinzipiell dann gegeben, wenn die „learning outcomes“, also die Lernziele, größtenteils übereinstimmen.

In jedem Fall ist es am besten, sich bereits im Vorfeld des Auslandsaufenthaltes genau beim zuständigen Prüfungsamt über die spätere Anerkennung von Kursen zu informieren, um dann die richtige Wahl treffen zu können. Dazu gehört auch der Abschluss eines learning agreements, um die Absprachen verbindlich zu machen. Sollte es Probleme geben, wendet man sich zur Not an die Fachschaft oder die Studierendenvertretung; in manchen Fällen hilft auch das Akademische Auslandsamt.